Häufige Fragen

F: Was ist der Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit?

Die beiden Begriffe werden gleichbedeutend verwendet, das heißt, in der Praxis gibt es keinen Unterschied.

F: Was ist Arbeitnehmerüberlassung?

Ein Personaldienstleister, also Power Jobs, überlässt einem Kundenunternehmen für ein Projekt oder zur Überbrückung von Auftragsspitzen einen oder mehrere Mitarbeiter. Diese Mitarbeiter sind bei uns angestellt, werden von uns pünktlich Monat für Monat bezahlt, sind über uns versichert – arbeiten aber bei einem anderen Unternehmen.

F: Was sind die Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung?

Vorteile für den Mitarbeiter: Er lernt unterschiedliche Unternehmen kennen und sammelt wertvolle Erfahrungen. Für viele Berufs- und Wiedereinsteiger ist dies ein wichtiger Karriereschritt. Und: Egal, bei welchen Unternehmen der Mitarbeiter arbeitet, er bekommt sicher sein Geld vom Personaldienstleister.  

Vorteile für Unternehmen: Sie können flexibel auf Auftragsspitzen reagieren, gezielt Mitarbeiter für zeitlich befristete Projekte suchen und bekommen auch kurzfristig gut qualifiziertes Personal.

F: Was ist der Unterschied zwischen Personalvermittlung und Überlassung?

Bei einer Personalvermittlung sucht der Personaldienstleister für ein Unternehmen Mitarbeiter zur Festanstellung. Sie werden also nicht überlassen, sondern erhalten einen Arbeitsvertrag beim suchenden Unternehmen. Der Personaldienstleister erhält für die Vermittlung des Arbeitnehmers eine Provision.

F: Bei wem ist der überlassene Mitarbeiter angestellt?

Offiziell ist der Mitarbeiter bei Power Jobs angestellt. Er zahlt auch Sozialabgaben wie Rente oder Krankenkasse.

F: Wer bezahlt den Mitarbeiter?

Der Mitarbeiter wird immer vom Personaldienstleister, als Power Jobs, bezahlt, sodass die monatliche Vergütung sicher Monat für Monat aufs Konto eingeht.

F: Gibt es einen Tarifvertrag?

Ja. Die Arbeitgeberverbände in der Arbeitnehmerüberlassung haben mit dem DGB eine Tarifgemeinschaft Leiharbeit vereinbart. Die Parteien verhandeln gemeinsam Tarifverträge.  Power Jobs zahlt allerdings mehr als vereinbart, da wir uns gute Mitarbeiter wünschen, die gerne bei uns arbeiten.

F: Kostet die Überlassung den Mitarbeiter etwas?

Nein. Eine Überlassung ist für den Mitarbeiter selbstverständlich kostenlos. Nur die Unternehmen zahlen an Power Jobs eine Gebühr.

F: Was ist bei der Bewerbung zu beachten?

In der Regel schreiben wir gezielt Stellen aus. Eingehende Bewerbungen prüfen wir innerhalb von 2 Tagen. Nach Prüfung melden wir uns dann auf jeden Fall bei Ihnen, egal, ob Sie die Stelle bekommen oder nicht.

F: Nehmen Sie Initiativbewerbungen an?

Ja. Sie können sich gerne initiativ bewerben, das heißt, ohne auf eine konkrete Stellenausschreibung Bezug zu nehmen. Bei einer Initiativbewerbung prüfen wir, ob ein offenes Stellenangebot in unserem Bestand liegt, das Ihrer Qualifikation entspricht. Falls ja, erhalten Sie umgehend eine positive Antwort. Falls nein, nehmen wir Sie in unsere Datenbank auf und melden uns bei Bedarf.

F: Was passiert nach Ende eines Projektes?

Wenn die Arbeit beim Kundenunternehmen beendet wird, suchen wir ein neues Projekt für Sie. In der Regel gehen Ihre Einsätze nahtlos ineinander über.

F: Was passiert, wenn Einsatzort und Wohnort weit voneinander entfernt liegen?

Sollten Wohnort und Einsatzort so weit auseinanderliegen, dass Sie nicht pendeln können, besorgen wir für Sie eine Unterkunft am Einsatzort. Zudem zahlen eine Reisekostenpauschale.

F: Wie hoch ist das Gehalt?

Ihr Gehalt richtet sich nach Ihrer Qualifikation, der Branche und der Arbeitsdauer im Kundenunternehmen. Aber gut zu wissen: Wir zahlen übertariflich.

F: Wird mein Gehalt auch in der einsatzfreien Zeit bezahlt?

Ja, selbstverständlich. Sie kommen Ihr Gehalt monatlich pünktlich von Power Jobs, unabhängig davon, ob Sie an ein Kundenunternehmen überlassen worden sind oder nicht.

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